Führerschein LKW
Klasse C - (LKW)

Kraftwagen 3,5t zG (nach oben keine Beschränkung) auch mit Anhänger max. 750 kg zG
Anforderung:
Min. 21 Jahre - Vorbesitz Klasse B - Biometrische Passbilder
Erste Hilfe Kurs - Ärztliches Gutachten - Augenärztliches Gutachten

Die Fahrerlaubnis der Klassen C und CE wird auf 5 Jahre befristet. Mit dem vollendeten 50. Lebensjahr ist alle 5 Jahre ein erneutes ärztl. Gutachten zur Verlängerung der Fahrerlaubnis erforderlich. Zusätzlich zum Führerschein müssen Lkw-Fahrer, die gewerblich Güter befördern, seit dem 10.09.2009 die Vorgaben des Berufskraftfahrerqualifikations-Gesetzes (140 Zeitstunden, mit anschließender IHK Prüfung) erfüllen.

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Führerschein LKW
Klasse CE - (LKW mit Anhänger)

Kraftwagenüber 3,5 t zG (nach oben keine Beschränkung) und Anhänger über 750 kg zG.
Anforderung:
Vorbesitz Klasse C
Weitere siehe Klasse C

Die Fahrerlaubnis der Klassen C und CE wird auf 5 Jahre befristet. Mit dem vollendeten 50. Lebensjahr ist alle 5 Jahre ein erneutes ärztl. Gutachten zur Verlängerung der Fahrerlaubnis erforderlich. Zusätzlich zum Führerschein müssen Lkw-Fahrer, die gewerblich Güter befördern, seit dem 10.09.2009 die Vorgaben des Berufskraftfahrerqualifikations-Gesetzes (140 Zeitstunden, mit anschließender IHK Prüfung) erfüllen.

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Allgemein gilt: Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

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