Führerschein LKW
Klasse C1 - (LKW)

• mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 7500 kg
• gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer,
• auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.

Anforderung:
Min. 18 Jahre - Vorbesitz Klasse B - Biometrische Passbilder
Erste Hilfe Kurs - Ärztliches Gutachten - Augenärztliches Gutachten

Befristung:
Klasse C1 wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt; danach wird sie für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) verlängert.

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Führerschein LKW
Klasse C1E - (LKW mit Anhänger)

• einem Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg und
• zulässiger Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12000 kg (bisher Klasse BE), wenn die zulässige Gesamtmasse GM des Anhängers größer 750 kg war
• einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12000 kg
• Inbegriffen: Klasse BE

Anforderung:
Min. 18 Jahre - Vorbesitz Klasse B - Biometrische Passbilder
Erste Hilfe Kurs - Ärztliches Gutachten - Augenärztliches Gutachten

Befristung:
Klasse C1 wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt; danach wird sie für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) verlängert.

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Allgemein gilt: Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

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